Kleinreparaturen: Welche Kosten muss der Mieter tragen?
News vom 28.04.2023
In Mietverträgen ist oftmals eine Regelung zu sogenannten Kleinreparaturen enthalten, die unter bestimmten Umständen eine Kostentragungslast des Mieters begründen kann.Durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann der Vermieter bestimmte Kosten für Reparaturen auf den Mieter übertragen.
Grundsätzlich können hierüber jedoch nur Schäden ersetzt verlangt werden, die an Gegenständen (insbesondere Installationsgegenständen) entstehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, die also täglich „in die Hand genommen werden“. Das sind z.B. Fenstergriff, Wasserhahn oder Rollladengurt.
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